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LAG Berlin, 25.04.2003 - 17 Ta (Kost) 6023/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streitwert bei außerordentlicher und vorsorglich ordentlicher Kündigung eines Arbeitsverhältnisses
- Judicialis
ArbGG § 12 Abs. 7
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ArbGG § 12 Abs. 7
Außerordentliche und vorsorglich ordentliche Kündigung; Streitwert - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 28.01.2003 - 84 Ca 24715/02
- LAG Berlin, 25.04.2003 - 17 Ta (Kost) 6023/03
Papierfundstellen
- MDR 2003, 1203
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- LAG Berlin, 10.04.2001 - 17 Ta 6052/01
Streitwert bei mehreren Kündigungsschutzklagen
Auszug aus LAG Berlin, 25.04.2003 - 17 Ta 6023/03
Dabei behält die gegen die zuletzt ausgesprochene Kündigung gerichtete Klage ihren Wert, weil ihre Bedeutung für den Bestand des Arbeitsverhältnisses - im Gegensatz zu einer Klage gegen eine vorangegangene Kündigung - durch eine spätere Kündigung nicht berührt wurde; bei einer Zeitspanne von mehr als drei Monaten ist eine Anrechnung ausgeschlossen (vgl. hierzu im einzelnen LAG Berlin, Beschluss vom 10. April 2001 - 17 Ta 6052/01 (Kost) -).
- LAG Hamburg, 11.01.2008 - 8 Ta 13/07
Gegenstandswert
Ist hingegen wie hier neben einer fristlosen Kündigung eine ordentliche Kündigung nur hilfsweise ausgesprochen, so beträgt der Gegenstandswert insgesamt ein Quartalsgehalt (LAG Hamburg v. 03.05.2005 - 8 Ta 4/06 - n. v.; LAG Berlin v. 25.04.2003 - 17 Ta (Kost) 6023/03 - MDR 03, 1203;… KR-Friedrich, 7. Auflage 2004, § 4 KSchG Rz 279;… ErfK/Koch, 7. Aufl. 2007, § 12 ArbGG Rz 16). - LAG Rheinland-Pfalz, 06.06.2007 - 1 Ta 105/07
Gegenstandswert - mehrere Kündigungen - Widerspruch beim Integrationsamt - …
1) a) Wird die Wirksamkeit mehrerer Kündigungen, die in einem nahen zeitlichen Zusammenhang - in der Regel in einem Kündigungsschreiben (z.B. außerordentliche und hilfsweise ordentliche Kündigung) - ausgesprochen worden sind, in einem Verfahren angegriffen und liegt ihnen ein identischer Kündigungssachverhalt zugrunde, dann ist die erste Kündigung abhängig von der Dauer des Bestands des Arbeitsverhältnisses mit bis zu drei Bruttomonatsverdiensten zu bewerten und jede weitere Kündigung ist nicht gegenstandswerterhöhend (so im Ergebnis auch LAG Berlin, Beschluss vom 25.04.2003 - 17 Ta (Kost) 6023/03 - MDR 2003, 1203 f.; LAG Hessen, Beschluss vom 21.01.1999 - 15/6 Ta 630/98 - NZA-RR 1999, 156 ff.).